Bedingungen der Zusammenarbeit
vom 01.12.2025
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Käufer erwirbt das Material zu den in dem von Tesko Steel Sp. z o.o. unterbreiteten Angebot sowie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Tesko Steel Sp. z o.o. festgelegten Preisen und Bedingungen.
1.2. Im Falle von Abweichungen zwischen dem Angebot von Tesko Steel Sp. z o.o. und den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Tesko Steel Sp. z o.o. ist das Angebot von Tesko Steel Sp. z o.o. maßgebend.
1.3. Das von Tesko Steel Sp. z o.o. unterbreitete Angebot ist für einen Zeitraum von drei (3) Tagen ab dem Tag der Abgabe oder bis zur Erschöpfung der Lagerbestände gültig. Das Angebot stellt keine Reservierung des Materials dar.
§ 2 Preise und Zahlungen
2.1. PREIS
2.1.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Nettopreise. Zum Preis sind die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie sonstige öffentliche Abgaben gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinzuzurechnen.
2.2. ZAHLUNG
2.2.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, begleicht der Käufer seine Verbindlichkeiten auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und gemäß allen weiteren dort festgelegten Bedingungen.
2.2.2. Voraussetzung für die Gewährung eines verlängerten Zahlungsziels ist der Erhalt einer entsprechenden Kreditversicherung durch das die Forderungen von Tesko Steel Sp. z o.o. absichernde Versicherungsunternehmen oder die Vorlage anderer von Tesko Steel Sp. z o.o. benannter und akzeptierter Sicherheiten.
2.2.3. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs der Fertigerzeugnisse.
2.2.4. Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto von Tesko Steel Sp. z o.o. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen könnte, ist der Verkäufer berechtigt, Barzahlung oder Vorauszahlung des gesamten Rechnungsbetrags vor Ausführung der Bestellung zu verlangen. Der Verkäufer kann darüber hinaus zusätzliche Zahlungssicherheiten fordern.
2.2.5. Bei nicht fristgerechten Zahlungen ist der Verkäufer – unabhängig von dem Anspruch der Tesko Steel Sp. z o.o. auf Verzugszinsen – berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten und/oder zu stornieren sowie den Käufer mit zusätzlichen Kosten aus der Durchführung der Lieferung und/oder der Herstellung der Materialien zu belasten.
2.2.6. Wenn der Käufer die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nicht leistet und eine gesetzte Nachfrist erfolglos abläuft, ist der Verkäufer berechtigt, die Forderung gegenüber dem Käufer abzutreten bzw. zu veräußern. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, überfällige Forderungen gemäß der eigenen Versicherungsvereinbarung innerhalb der dort festgelegten Frist dem Kreditversicherer zu melden.
2.2.7. Eine Aufrechnung von Forderungen des Käufers gegenüber Forderungen des Verkäufers aus der Bestellung ist ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
2.2.8. Tesko Steel Sp. z o.o. behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten des Käufers vor.
2.2.9. Im Falle, dass zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin keine Zahlung auf dem Bankkonto des Verkäufers eingeht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer unverzüglich die Herausgabe der gesamten oder eines Teils der Materialien zu verlangen, für die keine Zahlung erfolgt ist. Der Ort der Herausgabe der Materialien wird vom Verkäufer bestimmt. Die Kosten der Herausgabe trägt der Käufer in voller Höhe. Sollte die Rückgabe der Materialien durch Lieferung nicht möglich sein, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen andere Materialien oder Gegenstände zur Herausgabe zu benennen, deren Wert mindestens dem Betrag der unbezahlten Verbindlichkeiten des Käufers entspricht.
2.2.10. Die Einreichung etwaiger Reklamationen berechtigt den Käufer nicht, Zahlungen gegenüber dem Verkäufer zurückzuhalten.
2.2.11. Abweichende Vereinbarungen über Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Tesko Steel Sp. z o.o.
§ 3 Lieferungen
3.1. Die grundsätzliche Form des Verkaufs ist die Abholung des Materials am Sitz der Tesko Steel Sp. z o.o., sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, unter Beachtung der Bestimmungen von § 1 und § 5 Abs. 1. In einem solchen Fall finden die nachfolgenden Absätze dieses Paragraphen Anwendung.
3.2. Das Material wird innerhalb der in dem Angebot von Tesko Steel Sp. z o.o. angegebenen Lieferfristen und an die dort genannte Lieferadresse geliefert, gemäß den Bedingungen der INCOTERMS 2020.
3.3. Tesko Steel Sp. z o.o. haftet nicht für Lieferverzögerungen und nicht für Schäden, die aus einer Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen entstehen, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von Tesko Steel Sp. z o.o. liegen. Als solche Umstände gelten insbesondere höhere Gewalt, wie etwa Epidemien, Erdbeben, Natur- oder Industriekatastrophen, Streiks, Lieferverzögerungen von Zulieferern, zufällige Ereignisse, Kriegshandlungen oder terroristische Akte, Betriebsstörungen oder sonstige aus berechtigten Gründen außerhalb der Kontrolle von Tesko Steel Sp. z o.o. liegende Ereignisse.
3.4. Tesko Steel Sp. z o.o. kann das Material mit eigenen Transportmitteln oder durch einen Frachtführer bzw. Spediteur liefern lassen.
3.5. Eine Lieferverzögerung seitens Tesko Steel Sp. z o.o. berechtigt den Käufer, vom Vertrag hinsichtlich des verzögerten Teils der Lieferung zurückzutreten, sofern der Käufer zuvor schriftlich zur Lieferung aufgefordert und dabei eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag in Bezug auf den betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
3.6. Der Käufer verpflichtet sich, die gesamte bestellte Materialmenge abzunehmen:
3.6.1. Im Falle der Abnahme des Materials außerhalb des Sitzes des Verkäufers – am Werktag, an dem die Lieferung des Materials erfolgt,
3.6.2. Im Falle der Abnahme des Materials am Sitz des Verkäufers – spätestens am dritten Werktag nach dem im Auftragsbestätigungsschreiben angegebenen Ausführungsdatum der Bestellung.
3.7. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Termine für die Materialannahme durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, das Material auf Kosten des Käufers einzulagern. In einem solchen Fall ist der Verkäufer gleichzeitig berechtigt,
3.7.1. den Verkaufspreis der Materialien einseitig um 8 EUR/t für jeden angefangenen Lagerungsmonat zu erhöhen; oder
3.7.2. eine Rechnung über die Lagerkosten in Höhe von 8 EUR/t für jeden angefangenen Lagerungsmonat zu stellen.
§ 4 Garantien
4.1. Tesko Steel Sp. z o.o. gewährt die folgenden Garantien:
4.1.1 Kaltgewalztes Material
Die Garantie wird gewährt:
- Hinsichtlich Korrosion: 6 Monate auf Produkte, die in geöltem Zustand geliefert werden.
- Hinsichtlich mechanischer Eigenschaften: Für Stähle von DC03 bis DC07 sowie für HC-Stähle wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt, für die übrigen Güten wird keine Garantie übernommen.
- Hinsichtlich fehlender Fließlinien:
Für Stähle der Güten DC03, DC04 und DC05 mit Oberflächenqualität A und B wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt,
für Stähle der Güte DC01 mit Oberflächenqualität B wird eine Garantie von 3 Monaten gewährt.
4.1.2. Verzinktes Material
Die Garantie wird gewährt:
- Hinsichtlich Korrosion: 3 Monate auf Produkte, die in passiviertem oder geöltem Zustand geliefert werden.
- Hinsichtlich mechanischer Eigenschaften:
- 1 Monat für Stähle der Güten DX51D, DX52D und DX53D sowie für Konstruktionsstähle,
- 3 Monate für Bake-Hardening-Stähle,
- 6 Monate für Stähle der Güten DX54D, DX55D, DX56D und DX57D, mit Ausnahme von Bake-Hardening-Stählen.
- Hinsichtlich fehlender Fließlinien bei Oberflächenqualität B oder C:
- 3 Monate für Bake-Hardening-Stähle, sofern die Lagertemperatur unter 50°C liegt,
- 6 Monate für Stähle der Güten DX54D, DX55D, DX56D und DX57D,
- Für die übrigen Stähle wurden keine zeitlichen Anforderungen festgelegt.
4.1.3. Warmgewalztes Material
Die Garantie wird gewährt:
- Hinsichtlich Korrosion auf gebeiztem Material (mit entfernten Zunderresten): 3 Monate auf Produkte, die in geöltem Zustand geliefert werden.
- Hinsichtlich mechanischer Eigenschaften gewährt Tesko eine 3-monatige Garantie. Ausnahme bilden Stähle der Güten DD12 bis DD14, für die eine 6-monatige Garantie gilt, während die Güte DD11 nicht von der Garantie bezüglich mechanischer Eigenschaften umfasst ist.
Die Garantiezeit beginnt am Tag, an dem der Käufer darüber informiert wurde, dass das Material versandbereit ist.
§ 5 Annahme des Materials und Reklamationen
5.1. Reklamation von Materialien
5.1.1. Der Käufer ist verpflichtet, das Material sofort nach Erhalt auf Menge und Qualität zu prüfen und den Verkäufer unverzüglich über während dieser Prüfung festgestellte Abweichungen zu informieren.
5.1.2. Reklamationen bezüglich der Materialqualität müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb des von Tesko Steel Sp. z o.o. gewährten Garantiezeitraums für die jeweiligen Produkte gemeldet werden.
5.1.3. Reklamationen bezüglich der Materialmenge müssen unverzüglich, jedoch spätestens am nächsten Werktag nach Erhalt des Materials gemeldet werden.
5.1.4. Reklamationen werden nur für Materialien in dem Zustand, wie sie geliefert wurden, und zusätzlich unbeschädigt berücksichtigt.
5.1.5. Voraussetzung für die Einleitung des Reklamationsverfahrens ist die wirksame Übermittlung durch den Käufer mittels für beide Parteien verfügbarer Kommunikationsmittel von:
- einer kurzen Beschreibung des Reklamationsgrundes – Materialfehler, Mengen- oder Qualitätsabweichung
- fotografischer Dokumentation.
5.1.6. Wenn die Reklamation unbegründet ist, trägt der Käufer die gesamten Kosten des Reklamationsverfahrens.
5.1.7. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und Wahl die festgestellten Mängel reparieren oder beseitigen, das mangelhafte Material durch neues Material ersetzen, den Preis mindern oder vom Auftrag zurücktreten, sofern der Preis noch nicht bezahlt wurde.
5.1.8. Die Haftung des Verkäufers im Rahmen einer anerkannten Reklamation ist in jedem Fall auf 100 % des Wertes des mangelhaften Materials beschränkt, dessen Mangel ausschließlich auf grobe und vorsätzliche Fahrlässigkeit des Verkäufers bei der Auftragsausführung zurückzuführen ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer unter keinen Umständen für etwaige direkte und/oder indirekte Kosten haftet, die beim Käufer und/oder mit ihm zusammenarbeitenden Unternehmen entstehen, insbesondere für:
- Produktionsstillstand,
- Materialverarbeitung,
- Umsatz- und Gewinnverluste,
- zusätzliche Prüfungen.
5.1.9. Die Einreichung einer Reklamation befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Zahlung für das gelieferte Material fristgerecht zu leisten.
5.1.10. Tesko Steel Sp. z o.o. behält sich eine Mengentoleranz vor, die der von der Hütte für die Auftragserfüllung bestätigten Mengentoleranz in Höhe von ±10 % entspricht.
5.1.11. Die Anforderungen an technische Parameter, Qualität, Prüfzeugnisse und Zertifikate müssen vom Käufer deutlich und eindeutig in der Angebotsanfrage angegeben werden, auf die Tesko Steel Sp. z o.o. das Angebot erstellt.
5.1.12. Prüfzeugnisse, Zertifikate und andere Dokumente, die die Qualität des Materials bestätigen, werden zusammen mit der Lieferung des Materials oder unverzüglich nach Lieferung bereitgestellt.
5.1.13. Die Nichteinhaltung der in Abs. 1–5 genannten Bedingungen kann je nach Entscheidung von Tesko Steel Sp. z o.o. dazu führen, dass eine Reklamation nicht anerkannt wird.
5.1.14. Die Haftung von Tesko Steel Sp. z o.o. wegen Sachmängelgewährleistung ist ausgeschlossen.
5.2. Transportreklamation
5.2.1. Zur wirksamen Meldung einer Transportreklamation für Materiallieferungen an den Kunden ist jeweils Folgendes erforderlich:
- Auf dem Lieferschein einen Vermerk über die Art des entstandenen Schadens eintragen.
- Der Kunde erstellt einen Transportschadenbericht, das eine detaillierte Beschreibung des beschädigten Materials einschließlich fotografischer Dokumentation enthält. Der Bericht muss jeweils vom Fahrer unterschrieben werden.
- Es ist zulässig, den Schaden auf dem Formular des Kunden zu melden, das folgende Angaben enthalten muss:
- Angaben zum Reklamierenden:
- Datum der Meldung,
- Firmenname,
- Adresse,
- Telefonnummer,
- E-Mail Adresse,
- Ansprechpartner,
- Angaben zur Sendung und zum Transport:
- Frachtbriefnummer / CMR,
- Datum der Lieferannahme,
- Liefer-/Entladeort,
- Name des Transportunternehmens,
- Fahrzeugkennzeichen,
- Angaben zu den reklamierten Materialien:
- Bestellnummer oder Lieferschein-Nr.
- Details der reklamierten Sendung:
- Paketnummer (Barcode),
- Produktbezeichnung,
- Menge (kg/Stück),
- Art des Schadens (z. B. Biegung, Kratzer, Korrosion).
- Beschreibung des Schadens und der Umstände
- Detaillierte Beschreibung des entstandenen Schadens (was genau beschädigt wurde, Art des Schadens und Ausmaß der Schäden)
- Umstände der Schadensfeststellung (wann und unter welchen Bedingungen der Schaden festgestellt wurde – z. B. beim Entladen, nach Öffnen der Plane, auf dem Lagerplatz etc.)
- Eintrag im Frachtbrief / CMR (wurde der Schaden im Frachtbrief vermerkt? Wenn ja, wer hat den Eintrag vorgenommen: Fahrer, empfangender Mitarbeiter?)
- Fotos des beschädigten Materials auf dem Fahrzeug: -Die fotografische Dokumentation muss ein Bild des beschädigten Materials mit sichtbarer Kennzeichen der Auflieger sowie Fotos der einzelnen Schäden am Material enthalten.
- Erforderliche Anlagen:
- Kopie des Frachtbriefs / CMR mit Schadensvermerk,
- Kopie des Lieferscheins,
- Unterschrift des Fahrers (Vor- und Nachname),
- Unterschrift des Reklamierenden / der bevollmächtigten Person (Vor- und Nachname, Firmenstempel).
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Tesko Steel Sp. z o.o. unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, deren Inhalt ihr so nahe wie möglich kommt.
6.2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf der Website von Tesko Steel Sp. z o.o. unter www.teskosteel.com.pl im Bereich „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ verfügbar und werden so bereitgestellt, dass der Kunde sie speichern und im normalen Geschäftsgang abrufen kann.
6.3. Änderungen der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Tesko Steel Sp. z o.o. sind aus wichtigen Gründen nach Ermessen von Tesko Steel Sp. z o.o. möglich und erfolgen durch Veröffentlichung des konsolidierten Textes (unter Berücksichtigung der Änderungen) auf der Website www.teskosteel.com.pl im Bereich „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ und werden am Tag der Veröffentlichung wirksam.
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